Die „Leistungsfilter“ legen fest, welche Mindestanforderungen ein Tarif erfüllen muss, um überhaupt im Ergebnis angezeigt zu werden.
Ein zentraler Punkt ist dabei die Gebührenordnung (GOÄ/GOZ). Hier kannst du definieren, ob nur Tarife ohne Begrenzung oder beispielsweise mindestens mit dem 3,5‑fachen Satz berücksichtigt werden sollen. Diese Einstellung lässt sich getrennt für die Bereiche Ambulant, Stationär und Zahn vornehmen.
Unter „Weitere Filter“ kannst du zusätzliche Leistungskriterien festlegen. Dazu gehören beispielsweise:
- Leistungen für Heilpraktiker
- Kurleistungen
- ein offener Hilfsmittelkatalog
- Mindestbeträge für Sehhilfen
Ergänzend kannst du über Optionen wie „ohne Osttarife“ oder „ohne Primärarztprinzip“ bestimmte Tarifarten bewusst ausschließen, um die Ergebnismenge weiter einzugrenzen.
Diese Filter wirken direkt auf das Ergebnis: Tarife, die die definierten Kriterien nicht erfüllen, werden gar nicht erst angezeigt.