Die „Leis­tungs­filter“ legen fest, welche Mindest­an­for­de­rungen ein Tarif erfüllen muss, um im Ergebnis berück­sich­tigt zu werden.

Ein zentraler Bestand­teil ist die Auswahl zur Gebüh­ren­ord­nung (GOÄ/GOZ).
Hier kannst du getrennt für Ambu­lant, Stationär und Zahn fest­legen, ob beispiels­weise nur Tarife ohne Begren­zung oder mindes­tens mit dem 3,5‑fachen Satz ange­zeigt werden sollen.

Zusätz­lich kannst du bestimmte Tarif­arten gezielt ausschließen – zum Beispiel Tarife mit Primär­arzt­prinzip.

Die Leis­tungs­filter wirken direkt auf das Ergebnis:
Tarife, die die defi­nierten Krite­rien nicht erfüllen, werden entspre­chend ausge­fil­tert oder gar nicht erst ange­zeigt.