Die „Leis­tungs­filter“ legen fest, welche Mindest­an­for­de­rungen ein Tarif erfüllen muss, um über­haupt im Ergebnis ange­zeigt zu werden.

Ein zentraler Punkt ist dabei die Gebüh­ren­ord­nung (GOÄ/GOZ). Hier kannst du defi­nieren, ob nur Tarife ohne Begren­zung oder beispiels­weise mindes­tens mit dem 3,5‑fachen Satz berück­sich­tigt werden sollen. Diese Einstel­lung lässt sich getrennt für die Bereiche Ambu­lant, Stationär und Zahn vornehmen.

Unter „Weitere Filter“ kannst du zusätz­liche Leis­tungs­kri­te­rien fest­legen. Dazu gehören beispiels­weise:

  • Leis­tungen für Heil­prak­tiker
  • Kurleis­tungen
  • ein offener Hilfs­mit­tel­ka­talog
  • Mindest­be­träge für Sehhilfen

Ergän­zend kannst du über Optionen wie „ohne Ostta­rife“ oder „ohne Primär­arzt­prinzip“ bestimmte Tarif­arten bewusst ausschließen, um die Ergeb­nis­menge weiter einzu­grenzen.

Diese Filter wirken direkt auf das Ergebnis: Tarife, die die defi­nierten Krite­rien nicht erfüllen, werden gar nicht erst ange­zeigt.